Belehrung
- Voraussetzung f��r die Teilnahme am Hochschulsport ist die ordnungsgem����e Einschreibung ��ber das Internet.
- Angeh��rige der Otto-von-Guericke-Universit��t Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal (au��er Beamte) sind mit der Einschreibung ��ber ihre Einrichtung unfallversichert. Externe Teilnehmende sind nicht versichert.
- Zum Zwecke des Unfallschutzes ist den Anweisungen der Lehrkr��fte, Kursleitende und des Hallenpersonals Folge zu leisten.
- Bei Sport- und Wegeunf��llen ist unverz��glich (sp��testens aber innerhalb von 3 Werktagen) eine Unfallmeldung zu erstellen.
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Bei Sportunf��llen ist grunds��tzlich ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Eine Auflistung der Durchgangs��rzte ist beim Hallenwart und unter Service/Download einsehbar.
Vor der Behandlung sollte der Arzt darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Schulunfall handelt. Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation ��ber die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, m��ssen keine Versicherungskarte vorlegen (f��r die Datenaufnahme, aber sinnvoll).
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- ��ber die spezifischen Verhaltensregeln in den Sportst��tten (Sporthallen, Schwimmhallen, Bootsh��usern, Reiterh��fen etc.) informiert sich der Kursteilnehmende vor der ersten ��bungsstunde selbst��ndig und verpflichtet sich zu deren Einhaltung (ggf. Aush��nge beachten bzw. ��bungsleitende befragen!).
- Der Teilnehmende verpflichtet sich zur p��nktlichen Entrichtung der Geb��hren (entsprechend der konkreten Festlegungen). Andernfalls erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme. Bereits entstandene Kosten sind in jedem Fall vom Teilnehmer zu tragen.
- Geld und Wertgegenst��nde sowie Bekleidung etc. sind nicht diebstahlversichert. F��r die sichere Aufbewahrung tr��gt der Teilnehmende selbst die Verantwortung.
- Gesonderte Sicherheitsbestimmungen (Wasserstra��enordnung, FIS-Regeln o.��.) werden in den betreffenden Kursen behandelt.
- Mit der Einschreibung erkennt der Kursteilnehmende die Punkte der Belehrung an und best��tigt diese.