Belehrung

  • Voraussetzung fr die Teilnahme am Hochschulsport ist die ordnungsgeme Einschreibung ber das Internet.
  • Angehrige der Otto-von-Guericke-Universitt Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal (auer Beamte) sind mit der Einschreibung ber ihre Einrichtung unfallversichert. Externe Teilnehmende sind nicht versichert.
  • Zum Zwecke des Unfallschutzes ist den Anweisungen der Lehrkrfte, Kursleitende und des Hallenpersonals Folge zu leisten.
  • Bei Sport- und Wegeunfllen ist unverzglich (sptestens aber innerhalb von 3 Werktagen) eine Unfallmeldung zu erstellen.

Bei Sportunfllen ist grundstzlich ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Eine Auflistung der Durchgangsrzte ist beim Hallenwart und unter Service/Download einsehbar.

Vor der Behandlung sollte der Arzt darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Schulunfall handelt. Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation ber die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, mssen keine Versicherungskarte vorlegen (fr die Datenaufnahme, aber sinnvoll).

  • ber die spezifischen Verhaltensregeln in den Sportsttten (Sporthallen, Schwimmhallen, Bootshusern, Reiterhfen etc.) informiert sich der Kursteilnehmende vor der ersten bungsstunde selbstndig und verpflichtet sich zu deren Einhaltung (ggf. Aushnge beachten bzw. bungsleitende befragen!).
  • Der Teilnehmende verpflichtet sich zur pnktlichen Entrichtung der Gebhren (entsprechend der konkreten Festlegungen). Andernfalls erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme. Bereits entstandene Kosten sind in jedem Fall vom Teilnehmer zu tragen.
  • Geld und Wertgegenstnde sowie Bekleidung etc. sind nicht diebstahlversichert. Fr die sichere Aufbewahrung trgt der Teilnehmende selbst die Verantwortung.
  • Gesonderte Sicherheitsbestimmungen (Wasserstraenordnung, FIS-Regeln o..) werden in den betreffenden Kursen behandelt.
  • Mit der Einschreibung erkennt der Kursteilnehmende die Punkte der Belehrung an und besttigt diese.

Letzte nderung: 04.07.2020 -
Ansprechpartner:Mario Damerow