Diebstahl / Versicherungsschutz

Diebstahl
Bei Sachentwendung in den vom Hochschulsport genutzten Sportstätten übernehmen die Uni und HS keine Haftung. Wir empfehlen daher dringend, keine Wertsachen zum Sport mitzubringen bzw. diese in den Schließfächern zu deponieren. Im Schadensfall ist eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten.

 

Versicherungsschutz
Alle Uni- und Hochschulangehörigen (Beamte und Externe ausgenommen) sind während Veranstaltungen des Hochschulsports entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Zur korrekten Verhaltensweise beim Sport und bei Sportunfällen wird mit der Einschreibung eine entsprechende Information (Belehrung) gegeben, die jeder Teilnehmer bei seiner Anmeldung bestätigen muss.

 

Konkrete Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung (ohne FME) sind dem
B-Rundschreiben 7.6 (07.01.2010) des Verwaltungshandbuchs zu entnehmen.

Letzte Änderung: 27.09.2020 - Ansprechpartner: Mario Damerow