Prävention gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Hochschulsport

Die Otto-von-Guericke-Universität und in deren Organisationsstruktur der Hochschulsport Magdeburg sind eine Gemeinschaft, die geprägt ist durch Offenheit, Vertrauen, Toleranz und Kooperation. Mit dem Grundverständnis der Selbstverständlichkeit sieht sich der Hochschulsport mit seinem Handeln und seinen Angeboten als Zentrum für Integration, Inklusion und Chancengleichheit und bietet allen Mitgliedern in ihrer Unterschiedlichkeit die gleichen Möglichkeiten und Rechte, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Stand, Herkunft und Nation.

In dieser sportlichen Gemeinschaft spielt Fairness die übergeordnete Rolle, bei der nicht nur die Einhaltung sportartspezifischer Regeln inbegriffen ist, sondern auch die Einhaltung sozialer und Persönlichkeitsregeln verankert sind. Dies ist selbstverständlich und fundamental, um eine Atmosphäre des Vertrauens und der Sicherheit zu schaffen und damit auch die Freude an sportlicher Bewegung in der Gemeinschaft zu waren.


 Notruf

 


 

Wichtige Informationen zum Thema:

  • sexuell bestimmte Handlungen, die aus Sicht der davon betroffenen Person unerwünscht sind und ihre Würde verletzen könnte, überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt

Zum Beispiel:

  • sexuell herabwürdigender oder grenzüberschreitender Sprachgebrauch bis hin zur Beleidigung (z. B. "Schlampe", "Wichser", "mein liebes Fräulein"...),
  • entwürdigende und/oder entpersonalisierende Bemerkungen über Personen und/oder deren Körper, die in einen (auch subtilen) sexuell geprägten Zusammenhang gestellt werden (z. B. "Bodyshaming"),
  • sexuell herabwürdigende Kommentare über das Intimleben einer Person (z. B. "Schwuchtel"...),
  • verbale, bildliche oder elektronische Präsentation obszöner, sexuell herabwürdigender Darstellungen und Verbreitung dessen,
  • Veranstaltungen mit klarem sexistischen Bezug (z. B. Beschränkung von Kleidungsstücken auf einer Party, Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit, ...)
  • Anwenden, Erstellen, Kopieren oder Nutzen obszöner, sexuell herabwürdigender Materialien, z.B. Computerprogramme und Internetseiten auf EDV-Anlagen, Flyer oder Poster in Gebäuden oder auf dem Gelände der Universität bzw. der mit ihr unmittelbar oder mittelbar verbundenen Einrichtungen

Sexismus ist eine Form von sexualisierter Diskriminierung. Der Begriff „Sexismus“ beschreibt jegliche Formen von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit und beruht auf der Vorstellung, dass Personen aufgrund ihres biologischen Geschlechts bestimmte Verhaltensweisen, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten oder Schwächen aufweisen und sich dadurch soziale Wertunterschiede ergeben, die eine Verringerung von Lebenschancen bestimmter Personenkreise rechtfertigt (z. B. die Annahme, dass nur männliche Personen technische Studiengänge belegen und weibliche Personen sozial- oder humanwissenschaftlich arbeiten sollten, da sie von Natur aus über ein hohes Maß an Empathie verfügen).

Sexismus kann jede Person, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtszugehörigkeit oder -identität, sexueller Orientierung, etc. treffen und negativ beeinflussen.

 

  • sexualisierte Belästigungen werden als eine Benachteiligung verstanden, bei der „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ (gem. § 3 Abs. 4 AGG)
  • sexualisierte Gewalt umschreibt Übergriffe und Grenzüberschreitungen mit Gewaltcharakter, die zwar einen sexuellen Bezug haben, aber in erster Linie Machtverhältnisse ausdrücken sollen

Zum Beispiel:

  • unerwünscht aufdringliches Verhalten oder unerwünschter Körperkontakt,
  • Aufforderungen oder Zwang zu sexuellen Gefälligkeiten oder Handlungen,
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. § 174 ff. StGB

 

Sexualisierte Belästigung bedeutet nicht...

  • Sympathie oder sexuelles Interesse/sexuelle Anziehung die auf Gegenseitigkeit beruht.
  • den Flirt oder die Liebesbeziehung, die unter beidseitigem Einverständnis eingegangen wird.
  • ein freundschaftliches, vertrautes Arbeitsklima oder zufällige Berührungen.

 

  • unerwünschte sexuelle Handlungen  z. B. bedrängende körperliche Nähe
  • sexuell bestimmte körperliche Berührungen (dazu zählen auch scheinbar zufällige Berührungen)
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts z. B. sexuelle Anspielungen, obszöne Witze
  • die Aufforderung zu unerwünschten sexualisierten Handlungen
  • das unerwünschte Zeigen und/oder das sichtbare Anbringen von pornographischen Darstellungen

Wenn Sie im Zuge eines Hochschulsportkurses (unabhängig vom Veranstaltungsort) bedrängt oder belästigt wurden, sollten Sie dies auf keinen Fall ignorieren oder herunterspielen. Nehmen Sie das Gefühl des Unbehagens ernst, machen Sie sich keine Schuldgefühle und machen Sie sich nicht verantwortlich für das Fehlverhalten anderer. Sagen Sie "Nein", wenn Sie sich belästigt fühlen und dokumentieren bzw. notieren Sie sich die Vorfälle mit Datum, Namen, Ort und möglichen Zeugen. Melden Sie den Vorfall und wenden Sie sich an eine Vertrauensperson der Universität (z. B. Übungsleitende, Personal des Sportzentrums).

 

Die Informationen der Betroffenen werden in jedem Fall vertraulich behandelt; es besteht Schweigepflicht. Vorfälle werden nur dann weiter verfolgt, wenn der/die Betroffene dies wünscht. Ein Gespräch bzw. eine Weitervermittlung an Beratungsinstanzen kann auch stattfinden, wenn keine offizielle Beschwerde bei der Hochschulleitung eingereicht werden soll oder Sie sich darüber noch unsicher sind.

Letzte Änderung: 23.02.2024 - Ansprechpartner: Webmaster